Services


Steuerberatung

Steuererklärungen


Die klassische Steuerberatung umfasst vor allem die Erstellung Ihrer persönlichen und betrieblichen Steuererklärungen und die Vertretung der Steuerpflichtigen gegenüber Behörden und Finanzgerichten.

Ihre Einkommensteuererklärung beginnt für uns mit der Anforderung aller notwendigen Unterlagen von Ihnen. Wir lassen Sie bei der Zusammenstellung nicht alleine und geben Ihnen das notwendige Werkzeug an die Hand, um alle für Sie möglichen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen zu können. Dazu gehört auch eine besonders frühzeitige und schnelle Erstellung Ihrer Erklärung.

Das gilt natürlich auch für Ihre betrieblichen Steuererklärungen. Ihre Umsatz- und Gewerbesteuererklärung erstellen wir auf Grundlage des von Ihnen erstellten Jahresabschlusses. Gerne erstellen wir Ihren Jahresabschluss aus Ihrer Finanzbuchhaltung oder übernehmen Ihre gesamte Finanzbuchhaltung und bieten Ihnen alles aus einer Hand!

Für Körperschaften und Personengesellschaften erstellen wir den Jahresabschluss unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen und fertigen danach die betrieblichen Steuererklärungen wie Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer- und alle notwendigen Feststellungserklärungen.

Die von uns erstellten Jahresabschlüsse sind selbstverständlich auch zur Vorlage bei der Bank Ihres Vertrauens geeignet.

Im Rahmen aller Nachfolgeregelungen stehen wir Ihnen auch bei der Fertigung der Schenkungs- und Erbschaftsteuer-
erklärung zur Seite.

Dank modernster technischer Ausstattung bieten wir Ihnen verständlich aufbereitetes Zahlenmaterial und stehen Ihnen mit unseren Dienstleistungen rationell und effektiv zu günstigen Konditionen zur Verfügung.

Jahresabschlüsse


Lassen Sie uns Bilanz ziehen.

Ihr Jahresabschluss (Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung) bildet nicht nur die wichtigste Grundlage für die Berechnung Ihrer Steuerlast, er spiegelt gleichzeitig den betriebswirtschaftlichen Erfolg des vorangegangenen Jahres wider. Aus diesem Grund ist der Jahresabschluss als Informationsquelle für Banken bei der Kreditvergabe von höchster Wichtigkeit.

In unserer Kanzlei erstellte Jahresabschlüsse erfüllen nicht nur den Anspruch, im Hinblick auf die individuellen Maßgaben unserer Mandanten steueroptimal gestaltet zu sein, sie sind auch von hoher betriebswirtschaftlicher Aussagekraft. Unsere Mandanten erfüllen auf diese Weise nicht nur ihre Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus, sie werden auch bei Kreditgesprächen und Ratingverfahren bestmöglich bewertet.

Der Prozess der Jahresabschlusserstellung erfolgt bei uns in enger Zusammenarbeit mit den Mandanten. Nur so können wir ihre

individuellen Bedürfnisse optimal berücksichtigen. In einem sich anschließenden Bilanzgespräch werden nicht nur die Zahlen der Vergangenheit gemeinsam aufgearbeitet, es werden daraus Maßnahmen und Richtlinien für die Zukunft abgeleitet.

Eine Auswahl unserer Leistungen:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht (Handelsbilanz und Steuerbilanz)
  • Offenlegung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung einer E -Bilanz
  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit Plausibilitäts beurteilungen (i.d.R. § 18 KWG)
  • Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung/ -aufgabe bzw. Liquidation
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Ergebnisoptimierungsvorschläge
  • Bilanzanalyse
  • Vergleich mit Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen

Rechtsbehelfe


Der Einspruch ist ein aussergerichticher Rechtsbehelf. Er kann gegen Verwaltungsakte (z.B. den Steuerbescheid) eingelegt werden und verhindert, dass diese bestandskräftig werden. Beim Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen kann ein Einspruch erfolgen: es handelt sich um eine Abgabenangelegenheit, der Einspruch ist statthaft und wird form- sowie fristgerecht eingelegt. Hierzu zählt, dass er schriftlich (Briefe, Fax, Telegramm) innerhalb der Rechtsbehelfsfrist eingelegt wird. Als Rechtsbehelfsfrist gilt ein Monat nach Zugang des Bescheids (Steuerbescheids). Endet die Frist auf einem Samstag, Sonntag oder Feiertag verlängert sich die Frist um den nächsten Werktag.

Wird ein Einspruch eingelegt, fallen keine Kosten an es muss aber damit gerechnet werden, dass sich die Rechtssache zu Ungunsten entwickelt. Gibt die zuständige Behörde dem Einspruch nicht statt, kann mittels Klage beim Finanzgericht gegen die Einspruchsentscheidung vorgegeangen werden. Gegen einen Steuerbescheid sollte beim Vorliegen nachfolgender Tatbestände Einspruch erhoben werden: aufgrund von neuen Tatsachen (aufgefundene Belege) haben sich steuermindernde Umstände ergeben, das Finanzamt hat ohne Begründung die geltend gemachten Aufwendungen nicht anerkannt bzw. nicht berpücksichtigt.

Beratungen zur Rechtsformwahl

Welche Rechtsform passt zu Ihnen?

Vor dem Start in die Selbstständigkeit steht die Entscheidung, unter welcher Rechtsform Sie sich selbstständig machen wollen.

Die Antworten auf die folgenden Fragen ergeben dabei wichtige Grundlagen für die Entscheidung:

  • Will ich das Unternehmen in eigener Regie leiten oder zusammen mit Partnern?
  • Möchte ich andere Personen an meinem Unternehmen finanziell beteiligen, ohne dass diese in die Leitung eingebunden werden?
  • Kann ich ein eventuell notwendiges Mindestkapital aufbringen?
  • Gibt es relevante Geschäftsrisiken?

Lassen Sie sich von uns über die spezifischen Besonderheiten der Rechtsformen informieren: Einzelfirma, Personengesellschaft (GbR, KG oder OHG), Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, Limited, Unternehmensgesellschaft) oder der Mischformen (GmbH & Co KG) hinsichtlich z.B. der

  • Höhe der Steuersätze
  • Haftungsbeschränkung
  • Möglichkeiten der Außen-/Innenfinanzierung
  • Betrieblichen Altersvorsorge
  • Formalen Anforderungen an die Buchhaltung und ggf. Jahresabschluss

Betriebsprüfungen

Steuerplanungen

Außensteuerrecht

Beratungen zur Rechtsformwahl

Umwandlungen

Betriebsaufspaltungen

Überprüfung steuerlicher Aspekte bei Vertragsgestaltungen

Beratung der Vermögensübergabe (Erbschaft- u. Schenkungsteuer)

Lohn in den besten Händen

Betriebswirtschaftliche Beratung

Existenzgründung


Sie haben eine grandiose Idee? - Wir begleiten Sie von der Geschäftsidee Gründung Ihres Unternehmens, und Ihre Vision wird Wirklichkeit! Wir haben für sämtliche Probleme die sich bei der Gründung eines Unternehmens stellen, entsprechendes Know How erworben und betreuen Sie professionell in allen Etappen zur Umsetzung Ihrer Idee. Für Unternehmen aller Größenordnungen haben wir Lösungsvorschläge bereit.

Die umfassende Gründungsplanung bezieht alle Unternehmensbereiche ein. Von wesentlicher Bedeutung wird die Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens abhängen. Mit dieser Entscheidung sind nicht nur steuerliche, sondern auch sozialversicherungs- und gewerberechtliche Fragen verbunden. Nehmen Sie deshalb rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch und planen Sie mit uns Ihren Weg in die Selbstständigkeit detailliert voraus, damit auch Ihre Geschäftsidee von Erfolg gekrönt ist.


Unser Leistungsangebot:

  • Prüfung Ihrer Geschäftsidee auf Umsetzbarkeit
  • Gemeinsame Erarbeitung des Konzeptes
  • Erstellung von durchdachten Businessplänen
  • Beratung bei der Wahl der Geschäftsform
  • Fahrplan in die gewählte Rechtsform
  • Beratung über Gründungsförderungen

Steueroptimierende Beratungen

Auf Ihren persönlichen Einzelfall abstellend, beraten wir Sie so, dass die Steuerlast so gering wie möglich ist. Mit unserer Software können wir für Ihre Handlungsalternativen die verschiedenen steuerlichen Belastungsvergleiche berechnen.

Mit Mehrjahresvergleichen, anschaulichen grafischen Darstellungen und verständlichen Analysen geben wir Ihnen die notwendige Sicherheit und den "Background" für ihre Entscheidungen.

 

Prüfung von Steuerbescheiden

Nach neuesten Untersuchungen sind ein Drittel aller Steuerbescheide in der Bundesrepublik fehlerhaft. Dies zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung der Bescheide ist, um evtl. Fehler des Finanzamtes korrigieren zu lassen. Auch hierfür gibt es jedoch Fristen, die beachtet werden müssen.

 

Arbeitnehmer-Beratung

Auch als "einfacher" Arbeitnehmer sollte man dem Finanzamt kein Geld schenken. Es geht hier nicht allein um die Möglichkeit Werbungskosten abzusetzen. Wir beraten Sie auch gerne, wenn es darum geht, bei Gehaltsverhandlungen mit ihrem Arbeitgeber das für Sie optimale herauszuholen (PKW-Nutzung, Job-Tickets, steuerfreie Arbeitgeberleistungen, Direktversicherung, Riester-Rente).

Mitwirkung bei steuerlichen Außenprüfungen

Hat sich der Betriebsprüfer des Finanzamtes bei Ihnen angekündigt, ist oft dringender Handlungsbedarf gegeben, um steuerlichen Schaden abzuwenden. Seit dem 01.01.2002 dürfen Betriebsprüfer in Ihr Rechnungswesen Einblick nehmen, um dort direkt Nachforschungen anzustellen. Wir stehen Ihnen bei einer Prüfung zur Seite!
Gerne führen wir die Prüfungen in unseren Räumen durch.

Markt- u. Branchenanalysen

Strategieberatung

Budgetplanung

Investitionsberatung

Finanzierungsberatung

Bankengespräche

Buchhaltungsberatung

Organisationsberatung

Unternehmensbewertung

Betriebsvergleich

Erfolgsanalyse

Abschlussanalyse

Schulungen

Seminare

Vortragsveranstaltungen

Lohn- / Buchhaltung

Die Lohnbuchhaltung bereitet vielen Firmen Probleme, diese lösen wir für Sie!

Wir erstellen für Sie:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • An- und Abmeldungen der Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse
  • Ãœberweisungen oder Schecks für Arbeitnehmer, Krankenkassen und Finanzverwaltung
  • Lohnsteueranmeldungen und Ãœbermittlung der Daten an die
    Finanzverwaltung
  • Lohnkonten
  • Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise nebst Ãœbermittlung an die Krankenkassen
  • Gesamt-Personalkostenberechnung

Zusätzlich bieten wir an:

  • Meldung an die Berufsgenossenschaft
  • Beratung bei Einstellungen von Arbeitnehmern unter Beachtung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften.
  • Beantragung von Lohnfortzahlung
  • Erstellung von sämtlichen Bescheinigungen für Ihre Arbeitnehmer
  • Beratung bei geringfügig Beschäftigten (Minijobs)
  • Beratungen bei Beschäftigungen innerhalb der Gleitzone (Midijob)
  • Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

Finanzbuchführung (div. Serviceleistungen)

Die Finanzbuchhaltung stellt eine der Kernleistungen dar. Sie ist nicht nur für das Finanzamt, sondern vielmehr für den verantwortungsbewussten Unternehmer Führungs- und Entscheidungsinstrument. Sie zeigt die Stärken und Schwächen eines Unternehmens ebenso auf, wie Möglichkeiten von Kostenersparnissen und Ertrag- steigerungen.

Die Finanzbuchhaltung ist Grundlage für Gewinnermittlungen und Jahresabschlüsse und dient insbesondere auch Kreditinstituten als Basis für die Gewährung benötigter Finanzierungsmittel. Es ist deshalb besonderer Wert darauf zu legen, dass die Finanzbuchhaltung zu jederzeit ein zutreffendes Bild Über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens widerspiegelt. Sie ist deshalb korrekt und zeitnah zu erstellen.


Hierbei helfen wir! Durch professionelle Beratung zur Vor- und Aufbereitung der Buchhaltungsunterlagen (z.B. Kassenberichte, Ablagesysteme, Mahnwesen). Wir erstellen für Sie die Finanzbuchhaltung unter Berücksichtigung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften.

Wir liefern Ihnen daraus:

  • Summen- und Saldenlisten
  • Kontieren und Verbuchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle
  • Kostenstellen-, Debitoren/Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Monatliche Berechnung der Höhe der Steuerrücklage
  • Offene-Posten-Liste
  • Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassenden Meldungen
  • Organisationsberatung und Beratung bei selbst erstellter Buchhaltung, Information über Anwendersoftware.

Kostenrechnung

Arbeitsamtsprüfungen

Anlagenbuchführung

Lohnbuchführung Baulohn

Buchführung für soziale Einrichtungen nach der Pflege-buchführungsverordnung

Berufsgenossenschaftsprüfungen

Prüfungen der LVA/BFA

Vermögensplanung

Planung der Vermögensstruktur

Entwicklung eines Zielkonzeptes für unterschiedliche Lebensphasen

Vermögenscontrolling

strategische Vermögensplanung

Treuhandwesen

Prüfung bei Unternehmenskäufen

Vermögensverwaltung

Steuernews


ESt-Helfer


Vita


Dirk Althaus
Ausbildungstufen

1985-1988

Ausbildung zum Fachgehilfen in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen

seit 1994

Bilanzbuchhalter (IHK)

seit 1999

Steuerberater

17.03.1999

Gründung einer Steuerberatungskanzlei in Hemer

Fortbildungen

1995

Qualitätsbeauftragter DIN EN ISO 9001

lfd.

Schulungen im EDV- Bereich (Netzwerkadministrator)

lfd.

Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Schulungen im Steuerrecht

Kontakt


Dirk Althaus Steuerberater
Hönnetalstraße 242A
58675 Hemer

Sandra Lauenstein

Sandra Lauenstein

Bilanzbuchhalterin
Steuerfachwirtin

02372 - 557 26-0
02372 - 557 26-20
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Viktoria Meier

Viktoria Meier

Bilanzbuchhalterin
Fachassistentin Lohn und Gehalt

02372 - 557 26-0
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Vanessa Schulte

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Bilanzbuchhalterin
 

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Jennifer Lemke

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Bilanzbuchhalterin
 

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Montags bis Donnerstags:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
13:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitags:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
 

Aber auch außerhalb der Bürozeiten sind wir nach Terminabsprache gerne für Sie da!
Kirsten Althaus

Kirsten Althaus

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02372 - 557 26-0
02372 - 557 26-20
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Kerstin Volkmer

Kerstin Volkmer

Office-Managerin
 

02372 - 557 26-0
02372 - 557 26-20
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Sina Reiß

Sina Reiß

Steuerfachangestellte
 

02372 - 557 26-0
02372 - 557 26-20
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Alice Pollmann

Alice Pollmann

Auszubildende
 

02372 - 557 26-0
02372 - 557 26-20
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Aktivität


Mitglied im Fachbeirat der LGS bis zum Ende der Landesgartenschau

Impressum


Verantwortlich für den Inhalt:
Steuerberater Dirk Althaus

Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Nordrhein-Westfalen) verliehen.

Kontakt:
Steuerberatungskanzlei Althaus
Hönnetalstrasse 242a
58675 Hemer-Deilinghofen

Telefon: 0 23 72 / 557 26-0
Telefax: 0 23 72 / 557 26-20

eMail: info@steuerberater-althaus.de

Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a UStG: 328/5002/1067
Berufsbezeichnung / Staat:"Steuerberater", verliehen in der BRD
Zuständige Berufskammer: Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, Münster

Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
(a) Steuerberatungsgesetz (StBerG)
(b) Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
(c) Berufsordnung (BOStB)
(d) Steuerberatervergütungsverordnung(StBVV)

Berufshaftpflichtversicherung: Zurich Versicherung AG

Anwendbares Recht / Gerichtsstand: Deutsches Recht, Gerichtsstand Iserlohn

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Steuerberatung

Preis der Dienstleistung: auf Anfrage

Hinweis: Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de) oder der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe eingesehen werden. Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

Datenschutzerklärung des Steuerberaters Dirk Althaus


Datenschutzerklärung 01.07.2019:

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